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   BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92   

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BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92 (https://dejure.org/1992,8043)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1992 - 5 B 113.92 (https://dejure.org/1992,8043)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 5 B 113.92 (https://dejure.org/1992,8043)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten der Auszubildenden auf deren Bedarf - Bindung der Ämter für Ausbildungsförderung "bei der Festsetzung des anrechenbaren Einkommens" des Auszubildenden "an den Inhalt bestandskräftiger Steuerbescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.02.1986 - 5 B 84.85

    Bindung der Ämter für Ausbildungsförderung bei der Ermittlung des auf den Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92
    Wie auch die Beschwerde nicht verkennt, ist für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten des Auszubildenden auf dessen Bedarf in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine derartige Bindung besteht, wenn über den Antrag auf Ausbildungsförderung nach § 24 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 BAföG abschließend entschieden wird (Beschlüsse vom 28. Juni 1985 - BVerwG 5 B 17.84 -, vom 18. Februar 1986 - BVerwG 5 B 84.85 - , vom 9. November 1988 - BVerwG 5 B 143.87 - und vom 11. Juli 1990 - BVerwG 5 B 143.89 - ).

    Auch der Gesichtspunkt der größeren Sachkunde auf Seiten der Finanzbehörden, auf den in dem Beschluß des Senats vom 18. Februar 1986 (a.a.O. S. 22) zusätzlich abgestellt worden ist, spricht hier wie dort in gleicher Weise dafür, den Angaben in bestandskräftig gewordenen Steuerbescheiden Bindungswirkung für die Einkommensermittlung und -anrechnung durch die Ämter für Ausbildungsförderung zuzuerkennen.

  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92
    (BT-Drucks. VI/1975 S. 30 zu § 21).
  • BVerwG, 09.11.1988 - 5 B 143.87

    Bindung an Angaben in dem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid bei

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92
    Wie auch die Beschwerde nicht verkennt, ist für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten des Auszubildenden auf dessen Bedarf in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine derartige Bindung besteht, wenn über den Antrag auf Ausbildungsförderung nach § 24 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 BAföG abschließend entschieden wird (Beschlüsse vom 28. Juni 1985 - BVerwG 5 B 17.84 -, vom 18. Februar 1986 - BVerwG 5 B 84.85 - , vom 9. November 1988 - BVerwG 5 B 143.87 - und vom 11. Juli 1990 - BVerwG 5 B 143.89 - ).
  • BVerwG, 11.07.1990 - 5 B 143.89

    Bindung an die Angaben in einem bestandskräftig gewordenen Steuerbescheid bei der

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 5 B 113.92
    Wie auch die Beschwerde nicht verkennt, ist für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten des Auszubildenden auf dessen Bedarf in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß eine derartige Bindung besteht, wenn über den Antrag auf Ausbildungsförderung nach § 24 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 4 BAföG abschließend entschieden wird (Beschlüsse vom 28. Juni 1985 - BVerwG 5 B 17.84 -, vom 18. Februar 1986 - BVerwG 5 B 84.85 - , vom 9. November 1988 - BVerwG 5 B 143.87 - und vom 11. Juli 1990 - BVerwG 5 B 143.89 - ).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 124/92

    Beschwer durch Nullbescheid wegen Bindungswirkung für Leistungen nach dem

    Danach wird über einen zunächst unter dem Vorbehalt der Rückforderung beschiedenen Antrag auf Ausbildungsförderung abschließend entschieden, sobald der Steuerbescheid dem Amt für Ausbildungsförderung vorliegt (BVerwG-Beschlüsse vom 18. Februar 1986 5 B 84.85, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.36, § 24 BAföG Nr. 8; vom 9. November 1988 5 B 143.87, Buchholz, a. a. O., 436.36, § 24 BAföG Nr. 12; vom 9. Juli 1992 5 B 113.92, Buchholz, a. a. O., 436.36, § 21 BAföG Nr. 18; Urteil vom 12. Mai 1993 11 C 9.92, Buchholz, a. a. O., 436.36, § 22 BAföG Nr. 5; a. A. FG Düsseldorf vom 26. Oktober 1988 15 K 233/88, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 92).
  • BVerwG, 12.05.1993 - 11 C 9.92

    Ausbildungsförderung - Einkommen - Steuerbescheid - Bindung -

    Mit Beschluß vom 9. Juli 1992 - BVerwG 5 B 113.92 - (Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18 m.w.N.) hat das Bundesverwaltungsgericht in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung klargestellt, daß die Ämter für Ausbildungsförderung auch bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens des Auszubildenden an den Inhalt bestandskräfter Steuerbescheide gebunden sind.
  • BFH, 19.02.2013 - IX R 31/11

    Bindungswirkung des Einkommensteuerbescheids für die Beihilfe; Zurechnung der

    Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit den Besteuerungsgrundlagen (gesetzliche) Bindungswirkung für andere Bescheide zukommt (vgl. etwa zur Bindungswirkung der in einem Steuerbescheid ausgewiesenen positiven Einkünfte nach §§ 21, 22, 24 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes: Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1992  5 B 113/92, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 1996 III R 49/93, BFHE 180, 238, BStBl II 1996, 654; vom 20. Dezember 1994 IX R 124/92, BFHE 176, 409, BStBl II 1995, 628).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 4 LA 367/17

    Verpflichtung eines Empfängers von Bafög-Leistungen zur Rückzahlung der

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 12.5.1993 - 11 C 9.92 -, BVerwGE 92, 272; Beschl. v. 9.7.1992 - 5 B 113.92 -, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18, Beschl. v. 11.7.1990 - 5 B 143.89 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 14; Beschl. v. 9.11.1988 - 5 B 143.87 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 12; Beschl. v. 18.2.1986 - 5 B 84.85 -, Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 8) und ihm folgend der Senat (Senatsbeschl. v. 6.2.2018 - 4 LA 18/17 -) gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Ämter für Ausbildungsförderung bei der Berechnung des auf den Bedarf des Auszubildenden anzurechnenden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an den Inhalt bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gebunden sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2014 - 6 N 87.11

    Ausbildungsförderung; Studium der Veterinärmedizin; Aufhebung und Rückforderung;

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist - ungeachtet der insoweit geltenden Darlegungsanforderungen - schon deshalb nicht anzunehmen, weil das erstinstanzliche Urteil jedenfalls im Ergebnis nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1993 - 11 C 9/92 - (BVerwGE 92, 272 ff.) und vom 9. Juli 1992 - 5 B 113/92 - (Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18) abweicht.
  • OVG Bremen, 12.11.2019 - 1 LA 220/17

    Bindungswirkung; Einkommensanrechnung; Steuerbescheid

    Die vom Verwaltungsgericht angenommene Bindungswirkung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dessen Beschluss vom 28.6.1985 - 5 B 17.84 (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 18.2.1986 - 5 B 84.85, vom 11.7.1990 - 5 B 143/89, jeweils juris, und vom 9.7.1992 - 5 B 113.92, BeckRS 1992, 31253712).
  • VG Göttingen, 14.10.2008 - 2 A 13/07

    Besteuerungsgrundlage, geschätzte; Einkommensermittlung; Steuerbescheid,

    Mit Beschluß vom 9. Juli 1992 - BVerwG 5 B 113.92 - (Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18 m.w.N.) hat das Bundesverwaltungsgericht in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung klargestellt, daß die Ämter für Ausbildungsförderung auch bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens des Auszubildenden an den Inhalt bestandskräftiger Steuerbescheide gebunden sind.
  • VG Darmstadt, 15.10.2003 - 8 E 1583/98

    Rückforderung von BAföG Leistungen

    An sie ist der Beklagte gebunden, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt (BVerwG, Urt. v. 12.05.1993 - 11 C 9/92 -, BVerwGE 92, 272; Beschl. v. 9.7.1992 - 5 B 113.92 -, Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 18 m.w.N.).
  • VG Hannover, 28.11.2016 - 3 A 2306/15

    Ausbildungsförderung; Einkommensanrechnung; Steuerbescheid; Werbungskosten

    Diese gesetzgeberische Entscheidung fußt auf dem Bemühen, die Ausbildungsämter von einer umfassenden Einkommensermittlung und -feststellung zu entlasten sowie die Annahme einer größeren Sachkunde auf Seiten der Finanzbehörden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.07.1992 - 5 B 11392 -, BeckRS 1992, 31253712; Urt. v. 12.05.1993 - 11 C 9.92 -, FamRZ 1994, 334, 336; Stopp in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., § 22 Rn. 15).
  • VG Meiningen, 12.07.2007 - 8 K 1023/04

    Ausbildungsförderung; bestandskräftiger Steuerbescheid; Bindungswirkung

    Daraus ist zu schließen, das der Inhalt des Steuerbescheids für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens maßgebend und damit bindend ist (BVerwG, B. v. 09.07.1992 - 5 B 113/92 - B. v. 18.02.1986 - 5 B 84/85 - ; B. v. 28.06.1985 - 5 B 17/84).
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